Die Coronavirus-Krise

Job Auswirkung und Lösungsvorschläge für die Zeiterfassung
Geschrieben von Dan Gubler
Aktualisiert vor 1 Jahr

Wie Sie in den Medien mitbekommen haben, trifft die in Europa übergreifende Virus-Krise die Wirtschaft hart. Einige Branchen mussten Ihre Tätigkeiten komplett einstellen, andere arbeiten in reduzierter Form, weitere sind indirekt betroffen. 

Aus diesem Grund müssen Mitarbeiter auf Kurzarbeit gesetzt, womöglich anders beschäftigt und teils entlassen werden. 

Einige wichtige Antworten rund um die Kurzarbeit, Ferienbezug, sowie Links zu den Behörden finden Sie auf der folgenden ‘Fragen+Antworten’-Seite von ‘Startups & Findea’ (Treuhänder/Steuerberater):

https://mailchi.mp/startups/83s98792w5-2883304?e=a16ad1460d

Bitte beachten, dass diese Informationen nicht Ihre lokalen Anlaufstellen ersetzen, sondern gelten als ergänzenden Ratgeber.

Im allgemeinen gilt für die Kurzarbeit-Entschädigung, dass die Behörden den Nachweis einer Arbeitszeitkontrolle verlangen. Mit der Zeiterfassung auf ‘Staff Times’ sind Sie grundsätzlich damit gut abgesichert. 

Szenarien und Lösungsvorschläge mit Staff Times

Während der laufenden Viruskrise kann die aktuelle Zeiterfassungsversion um einige Elemente ergänzt werden, falls gewünscht. Beachten Sie dazu bitte folgende Szenarien und Lösungsvorschläge:

1. Der Mitarbeiter/in wird zu den bisherigen Bedingungen anders beschäftigt als bisher, z.B. Arbeiten im Homeoffice oder bei einer Partnerfirma

  • Lösung: ein weiteres Zeitkonto namens ‘Homeoffice’ bzw. ‘Firma Xyz’ erstellen und die entsprechende Arbeitszeit unter diesem Zeitkonto erfassen. Das Zeitkonto kann im bisherigen Format mit Start- und Endzeit, oder mit Pauschaler Stundeneingabe erstellt werden. Weiteres zum Einrichten von Zeitkonten hier

2. Die neue Beschäftigung ist bei einer Drittfirma und wird somit anders abgerechnet als bisher. z.B. wird die Arbeit des Mitarbeiter im Stundenlohn abgerechnet.

  • Lösung: in Ergänzung zu obigen Punkt 1 (ein dafür eigenes Zeitkonto zu erstellen), kann ein neues Arbeitsverhältnis erstellt werden mit Erfassungsmodus ‘Einfach’. Dieser Anstellungstyp verwendet keine Sollzeiten und wird üblicherweise bei Freischaffenden bzw. Leiharbeitern verwendet. Weiteres zu den Anstellungstypen hier.

3. Der Mitarbeiter/in wird bis auf weiteres reduziert beschäftigt. Es entsteht Kurzarbeit. 

  • Lösung 1: wenn die gegenüber der bisherigen Wochenarbeitszeit entstehende Unterzeit (Negativsaldo) nachgeholt werden soll, braucht es keine Aktualisierung am bisherigen Arbeitsprofil und es kann normal weiter erfasst werden. 

  • Lösung 2: soll das reduzierte Pensum nicht nachgeholt werden, kann die Wochenarbeitszeit entsprechend gekürzt werden, in dem das Arbeitsverhältnis auf Erfassungsmodus ‘Teilzeit’ umgestellt wird und die Arbeitstage entsprechend neu konfiguriert werden. Weiteres zu den Anstellungstypen hier.

4. Der Mitarbeiter/in wird bis auf weiteres freigestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter/in wieder eingestellt wird. 

  • Lösung 1: Wenn der Mitarbeiter/in bis auf weiteres keine Zeiterfassung betreibt, kann das Arbeitsverhältnis unverändert ruhen, oder das Anstellungsverhältnis wird auf ‘Inaktiv’ gestellt (analog längerer Absenz wie ‘Mutterschaftsurlaub’), wodurch die App für die Zeiterfassung gesperrt wird.

  • Lösung 2: Wenn der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht aufgelöst wurde und es sich dabei um Kurzarbeit handelt, könnte auch ein Zeitkonto vom Typ ‘Absenz’ mit Namen ‘Kurzarbeit’ erstellt und dieses analog ‘Krank/Unfall’ erfasst werden. 

Gerne beraten wir Sie zu den erwähnten Varianten kostenlos. Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an, damit wir Ihre Situation klären und Ihnen helfen können, die passende Einstellung in der Bearbeitungszentrale vorzunehmen. 

Bleiben Sie gesund!  

Ihr Staff Times Team

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