Arbeitszeiterfassung in der EU

Arbeitszeitvorschriften, Arbeits- und Ruhepausen, Jahresurlaub
Geschrieben von Dan Gubler
Aktualisiert vor 1 Jahr

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie die grundlegenden Vorschriften über Arbeitszeiten kennen und die in den EU-Richtlinien festgeschriebenen Mindeststandards einhalten. Sie müssen die Vorschriften für die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, Pausen, Nachtarbeit, Jahresurlaub sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit beachten.

In Ihrem Land können jedoch günstigere Regelungen für Arbeitnehmer gelten. Erhalten Sie weitere Informationen über die Arbeitszeiterfassung in Ihrem Land durch die amtliche EU Webseite. 

Arbeits- und Ruhezeiten

Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (einschließlich Überstunden) Ihrer Beschäftigten über einen Zeitraum von höchstens 4 Monaten 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem muss – über einen Zeitraum von 2 Wochen – die tägliche Ruhezeit Ihrer Beschäftigten mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden und die ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit mindestens 24 Stunden betragen.

Ruhepausen

Falls Ihre Beschäftigten mehr als 6 Stunden täglich arbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass sie eine Pause einlegen (deren Dauer tarifvertraglich oder im nationalen Recht geregelt ist).

Jahresurlaub

Über die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten hinaus haben Ihre Beschäftigten Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Diese Urlaubstage können Sie nicht auszahlen, es sei denn, der Arbeitsvertrag endet, bevor der Jahresurlaub vollständig genommen wurde.

Nachtarbeit

Wenn mindestens 3 Stunden der täglichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten oder ein bestimmter Anteil ihrer jährlichen Arbeitszeit in einem durch das nationale Recht festgelegten Zeitraum von 7 Stunden – einschließlich der Zeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens – fällt, gelten sie als Nachtarbeiter.

Nachtarbeiter/-innen dürfen im Durchschnitt pro 24-Stunden-Zeitraum nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Wenn die Arbeit mit besonderen Gefahren oder erheblicher körperlicher oder geistiger Beanspruchung verbunden ist, sollten Sie sicherstellen, dass die tägliche Höchstdauer von 8 Stunden in keinem 24-Stunden-Zeitraum überschritten wird.

Nachtarbeiter/-innen sollten vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach in regelmäßigen Abständen Anspruch auf (der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende) kostenlose Untersuchungen ihres Gesundheitszustands haben. Wenn Ihre Beschäftigten aufgrund von Nachtarbeit gesundheitliche Probleme haben, müssen Sie sie nach Möglichkeit in die Tagarbeit versetzen.

Abweichende Arbeitszeitvorschriften

Ausnahmen von einigen Arbeitszeitvorschriften sind möglich, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist.

Wird die Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten – zum Beispiel bei leitenden Angestellten – nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt, sind Sie unter Umständen nicht an die Arbeitszeitvorschriften gebunden.

Wenn die Arbeit erfordert, dass Anwesenheit, Dienst oder Produktion fortlaufend gewährleistet sind, können Sie die Ruhezeiten Ihres Personals aufschieben. Dies ist für Beschäftigte in folgenden Bereichen zulässig:

  • Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Feuerwehr- oder Katastrophenschutzdienste
  • Industriezweige, in denen der Arbeitsprozess aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden kann
  • Landwirtschaft

Sofern das nationale Recht dies zulässt, können Sie mit einem Bediensteten eine Vereinbarung treffen, dass er über das 48-Stunden-Limit hinaus arbeitet. Ihre Mitarbeiter können ihre Zustimmung verweigern oder diese jederzeit widerrufen. Als Arbeitgeber sollten Sie die Entscheidung Ihrer Mitarbeiter respektieren, ohne dass diesen daraus ein Schaden oder eine Benachteiligung erwächst. Sie müssen aktuelle Listen über alle Arbeitnehmer führen, die eine solche Arbeit leisten. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für die 48-Stunden-Grenze und nicht für die anderen Arbeitszeitvorschriften.

Wenn Ihr Personal Dienstleistungen in der Personen- oder Güterbeförderung im Bahn-, Flug-, Straßen- oder Schiffsverkehr durchführt, müssen Sie besondere Arbeitszeitregelungen einhalten.

Die Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 beinhaltet keine Vorgaben zur Art der Arbeitszeiterfassung. Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter per Hand zu notieren ist aber mit Sicherheit keine optimale Lösung. Abgesehen davon, dass hier das Risiko ungenaue Daten zu erhalten, groß ist, verursacht eine handschriftliche Arbeitszeiterfassung eine Menge Mehraufwand für die Arbeitnehmer. Dadurch geht wertvolle Arbeitszeit verloren, die im schlimmsten Fall negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Betriebs hat.

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